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¬ Die Gründung ...

Gründung lt. Urkunde vom 7. August 1921

Die Eingesessenen von Niederense gehörten bislang dem Schützenverein Oberense an und feierten alljährlich das Volksfest in der Oberenser Schützenhalle. Seit Jahren ist von Ihnen die Abzweigung vom Schützenverein Oberense und die Gründung eines neuen Vereins in Niederense angestrebt. Durch den herbeigeführten Beschluss der damaligen Generalversammlung ist die Abzweigung der Niederenser Schützenbrüder vom Mutterverein Oberense genehmigt und zur Festsetzung der Abfindung eine Kommission berufen worden, der aus Niederense die bisherigen Vorstandsmitglieder angehörten. Diese Kommission hat in der Verhandlung am 4. Juni 1921 als Abfindung folgendes festgelegt:
  • Der Schützenverein Oberense zahlt dem neu zu gründenden Verein in Niederense eine einmalige Abfindungssumme von 11.000 Mark.
  • Der Schützenverein Oberense leiht in den nächsten 6 Jahren unentgeltlich Tische und Bänke an den Verein in Niederense aus, doch müssen diese unbeschädigt jedesmal zurückgebracht werden.
  • Die Degen, welche von Eingesessenen in Niederense gestiftet sind, gehen in das Eigentum des Vereins in Niederense über.
  • Die Schärpen und Achselstücke verbleiben im Besitz des Vereins Oberense.
  • Die jetzige neue Fahne und der Fahnenschrank bleiben im Besitz des Vereins in Oberense.
  • Die nach Niederense gehörenden Medaillen bekommt der Verein in Niederense unter der Bedingung, dass dieälteste Medaille im Besitz des Oberenser Verein bleibt. Die Klarstellung dieser Angelegenheit ist einer besonderen Kommission übertragen, der von Niederense die Herren Franz Floret und Franz Wiegard und von Oberense die Herren Brunnberg, Schefferhoff und Brügge angehören. Die übergabe der Dinge soll dann gleichzeitig erfolgen.
  • Alle aus Niederense zum Oberense gehörende Mitglieder, welche noch keine 30 Jahre alt sind, müssen schriftlich den Ausstritt bis zum 20. Juli 1921 erklären.
  • Die Abfindungssumme von 11.000 Mark ist auf folgende Weise zu entrichten:
    4.000 Mark sofort und der Rest von 7.000 Mark am 1. August 1922.
  • Schärpen und Achselstücke leiht der Verein von Oberense in den nächsten 6 Jahren unentgeltlich dem Verein zu Niederense, dieselben müssen aber in gutem Zustand zurückgegeben werden.
  • Alle Eingesessenen aus Niederense, welche noch beim alten Verein in Oberense verbleiben, verzichten auf das Stimmrecht.
Diese Abmachung ist bindend, da diese Kommission von der Generalversammlung unbeschränkte Verhandlungs- und Vollziehungsmacht hat. Die von den bisherigen Vorstandsmitliedern aus Niederense einberufene Versammlung hat von den Abfindungsverhandlungen Kenntnis genommen, das Angebot angenommen und den Wunsch auf Gründung eines eigenen Vereins in Niederense wiederholt ausgesprochen. Einem aus der Versammlung gewählten Vorstand, bestehend aus den Mitgliedern:
  • Franz Floret als Vorsitzender
  • Heinrich Post als Kassierer
  • Fritz Wittmers als Schriftführer
  • und als Beisitzern Franz Peters, Heinrich Schnieder, Heinrich Hellmann, Franz Wiegard, Anton Hartmann, Josef Luig und Rudolf Grüne
wurde der Auftrag erteilt, die Gründung und insbesondere die Ausarbeitung der Vereinsstatuten in die Wege zu leiten. Der Vorstand hat diesen Auftrag erledigt und nach genauer Vorbereitung durch den Vorsitzenden Franz Floret, die Einladung durch öffentliche Bekanntmachung und dazu schriftliche Einladungen an die gesamte Bürgerschaft zur Gründungsversammlung ergehen lassen. Erschienen waren 161 Personen, die an der Gründung des neuen Vereins teilnahmen und gleichzeitig ihren Eintritt durch Namensschrift erklärten. Die Versammlung leitete der provisorische Vorsitzende Franz Floret. Nach Bekanntgabe des Zwecks der Versammlung wurde einstimmig von den Anwesenden die Gründung der Selbstständigkeit des Schützenvereins Niederense gefordert und sodann zum Punkt 2 der Tagesordnung "Annahme der Vereinsstatuten" geschritten. Die Statuten wurden verlesen und ihre Annahme durch Abstimmung festgelegt. Die auf dieser Weise geschaffenen Statuten sind in einem besonderen Heft aufgezeichnet, von der Versammlung genehmigt worden und bilden die Grundlage des Vereins.

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